Im Streit um die Nutzung von Kreditkarten an Geldautomaten der Sparkassen hat das Landgericht Halle am Donnerstag einen Antrag von vier Banken auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die im konkreten Fall von der Sparkasse Mansfeld-Südharz veranlasste Sperrung ihrer Automaten für Visa-Karten der Citibank, der ING Diba, der Santander-Bank und der Volkswagenbank stelle keine wettbewerbswidrige Behinderung dar, hieß es nach Angaben eines Gerichtssprechers in der Begründung der Richter. Zudem sei niemand verpflichtet, einen Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband misst dem Beschluss nach den Worten von Sprecher Stefan Marotzke eine grundsätzliche Bedeutung bei. Erstmals habe ein Gericht die Rechtsposition der Sparkassen bestätigt, bundesweit liefen derzeit mehrere derartige Verfahren. Der Gerichtssprecher verwies auf dpa-Anfrage darauf, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handele, in der Hauptsache sei nicht entschieden worden.
Die ING-DiBa verwies in einer Stellungnahme darauf, dass es bereits drei anderslautende Gerichtsentscheidungen gebe. Bei diesen handelt es sich allerdings ebenfalls um vorläufige Entscheidungen. Im Kern dreht sich der Streit um die Höhe von Gebühren, die ein Geldinstitut von einem anderen für die Nutzung von Geldautomaten verlangt. Die Sparkassen haben bundesweit im Gegensatz zu vielen anderen Banken ein sehr dichtes Netz von Geldautomaten.
dpa
Zum Thema Geldautomatenstreit:
Sparkassen sperren Geldautomaten für Kreditkarten
Streit um Geldautomatengebühren gehen in neue Runde
Erste Sparkasse muss Geldautomaten wieder öffnen