Neue Fristen beim Widerrufs- und Rückgaberecht
Mit den Änderungen der Vorschriften für Fernabsatzverträge steht den Verbrauchern grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht, wie auch im Versandhandel, zu. Sie können demnach einen Vertrag grundsätzlich binnen zwei Wochen widerrufen. Haben Sie allerdings nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht das Widerrufsrecht unbegrenzt. Ist ein Widerruf Ihrerseits fristgerecht erfolgt, wird der Vertrag rückgängig gemacht. Der Vertrag kann nicht widerrufen werden, wenn er bereits beiderseitig erfüllt und ihm ausdrücklich zugestimmt worden ist.
Speziell für Versicherungsverträge, die im Fernabsatz (z.B. am Telefon oder durch E-Mail) abgeschlossen werden, sind diese Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz verankert. Bei nicht vollständiger oder fehlerhafter Information kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist widerrufen, sofern keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden. Die für das erste Jahr gezahlten Prämien und die auf die Zeit nach dem Widerruf entfallenden Prämien sind dann vom Anbieter zurückzuerstatten.
Eine Ausnahme beim Widerrufs- und Rückgaberecht sind Finanzdienstleistungen, die auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen. Das betrifft insbesondere Wertpapiergeschäfte (Aktien oder andere handelbare Wertpapiere). Hier besitzen der Kunde kein Widerrufsrecht. Anderenfalls würde das Widerrufsrecht Gelegenheit zu Spekulationen geben.
Rücksendekosten müssen vom Kunden übernommen werden
Diese neue Regelung des Gesetzes erweitert aber auch die Möglichkeiten des gewerblichen Verkäufers, dem Kunden die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen. Die bisherige Regelung sah vor, dass eine Verpflichtung des Käufers, die Kosten der Rücksendung zu zahlen, dann bestand, wenn der Wert der Bestellung bis zu 40,00 Euro beträgt. Da es aber in der Vergangenheit zu unbilligen Belastungen von Versendern gekommen war, weil Kunden mehrere Waren (z.B. ein Kleidungsstück in verschiedenen Größen) bestellten, aber nur einen Artikel tatsächlich kaufen wollten, wird die Frage der Rücksendekosten nunmehr anders geregelt.
Bei einem Widerruf können Ihnen die Kosten der Rücksendung auch bei einem Warenwert von mehr als 40 Euro vertraglich auferlegt werden, wenn die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Eine Belastung mit den Rücksendekosten ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

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